E-Rezept für Medikamente

Seit Januar 2024 sind wir gesetzlich verpflichtet, Medikamente, die von den Krankenkassen bezahlt werden, elektronisch über das neue E-Rezept zu verordnen. Die Regelung gilt nicht für Privatrezepte und Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sowie Betäubungsmitteln. In allen übrigen Fällen ersetzt das E-Rezept das bislang übliche rosarote Rezeptformular.

Das hat auch für Sie Vorteile. So müssen Sie zum Beispiel für Folgerezepte nicht mehr in die Praxis kommen, um das Rezept abzuholen. Das dürfte für unsere Praxis mit ihrem weiten Einzugsbereich der entscheidendste Vorteil für Sie sein. Auch in Zukunft müssen Sie aber wie bislang einmal im Quartal in die Praxis kommen, um Ihre Versichtertenkarte – auch Gesundheitskarte genannt –  einlesen zu lassen.

Am Besten verwenden Sie auch zum Abholen Ihrer Medikamente Ihre Versichertenkarte. Das ist der einfachste Weg, ohne dass Sie weitere Technik benötigen. Dabei wird nichts auf der Versichertenkarte gespeichert. Wir schicken Ihr Rezept verschlüsselt an einen zentralen Rechner. In der Apotheke Ihrer Wahl stecken Sie Ihre Versicherungskarte in das Kartenterminal, um sich zu legitimieren, und erhalten wie gewohnt Ihre Medikamente.

Das gilt auch für z. B. telefonisch oder per E-Mail bestellte Medikamente. Allerdings können Sie nach dem Anruf bei uns nicht sofort zur Apotheke gehen. Vormittags bestellte Medikamente können Sie ab 15.00 Uhr abholen. Nachmittags bestellte Medikamente können Sie am nächsten Tag in der Apotheke abholen. Dafür entfällt das persönliche Abholen des Rezeptes in der Praxis.

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